Urteil Produktpiraterie
Prozess gewonnen
Manchmal kann man sogar in der chinesischen Volksrepublik ein Gerichtsverfahren wegen Produktpiraterie gewinnen.
Im Kunststoff Magazin 11/2007 hatten wir auf Seite 4 über die VDMA-Initiative gegen Produktpiraterie berichtet und von dem nahezu aussichtslosen Unterfangen explizit im Reich der Mitte gegen solche Delikte vor den zuständigen Instanzen zu klagen. Doch es scheint Ausnahmen zu geben: Die Firma Battenfeld Extrusion hat diese positive Erfahrung gemacht. Deren chinesische Tochter hatte im September 2003 vor einem dortigen Gericht Klage wegen Produktpiraterie gegen drei chinesische Wettbewerber, die alle zur Cosmos-Gruppe gehören, eingereicht. Nach über vier Jahren Prozessdauer sah es ein Gericht in Dongguan nun als erwiesen an, dass die drei beschuldigten Unternehmen unrechtmäßig vertrauliche interne Dokumente zur Herstellung von PE-Rohrlinien von Battenfeld China genutzt haben.
Die chinesischen Wettbewerber müssen alle unrechtmäßig kopierten Zeichnungen und sonstige technischen Unterlagen und alle auf Basis dieser Informationen in Produktion oder bereits im Markt befindlichen nachgebauten Anlagen zur Herstellung von PE-Rohren unverzüglich vernichten. Produktion, Vertrieb und Vermarktung dieser Produkte wurden untersagt und eine Geldstrafe verhängt. Die Verletzung des geistigen Eigentums von Battenfeld China bezieht sich laut Gericht sowohl auf den Bau von Extrudern als auch von Extrusionswerkzeugen und Nachfolgeaggregaten wie Vakuumtanks, Abzüge und Sägen.
Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob die fernöstlichen Produktpiraten dieser Auflage entsprochen oder ob sie Einspruch gegen das Urteil eingelegt haben. Eine Ermutigung und gleichzeitig auch ein Hoffnungsschimmer ist dieser Richterspruch allemal.