Umweltschutz
Zulassung von Flammschutzmitteln nach der Reach-Verordnung
BASF spricht sich gegen eine Verlängerung der behördlichen Zulassung des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) aus. Der Einsatz des überwiegend in Polystyrolschaum und Textilien verarbeiteten Additivs wird aufgrund der EU-Chemikalienverordnung Reach voraussichtlich ab 21. August 2015 verboten sein, sofern bestimmte Antragsteller keine Ausnahmegenehmigung erhalten. HBCD ist außerdem als POP-Substanz (Persistent Organic Pollutant) bei Unep, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, gelistet.
Als Reaktion auf den Antrag eines Konsortiums zur Genehmigung der weiteren Nutzung von HBCD hat die Europäische Chemikalienagentur (Echa) eine öffentliche Anhörung angesetzt. Die BASF wird geltend machen, dass sie eine verlängerte Zulassung per Ausnahmegenehmigung für nicht erforderlich hält. Als Alternative sei in den vergangenen Jahren das polymere Flammschutzmittel PolyFR mit besseren Umwelteigenschaften entwickelt, erprobt und genehmigt worden. das neue Additiv habe sich bei Tests als geeigneter Ersatz für HBCD in Polystyrolschaum erwiesen, und die vorhandene Produktionskapazität reichen zur Deckung des weltweiten Bedarfs.
In Tests mit PolyFR in expandierbarem Polystyrol (EPS) und extrudiertem Polystyrol (XPS) habe sich gezeigt, dass die Schaumstoffeigenschaften gleichwertig zu jenen Stoffen sind, die HBCD enthalten. Aufgrund dessen konnten die zuständigen Behörden im Schnellverfahren entsprechende Dämmplatten zur Dämmung von Gebäuden zulassen. Der Bedarf an schwer entflammbarem EPS in Europa könnte schon in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 mit PolyFR enthaltendem EPS gedeckt werden. Im Mai dieses Jahres kündigte die BASF an, sie werde bis Ende 2014 alle XPS-Hartschaumprodukte, bekannt unter der Marke Styrodur sowie die gesamte EPS-Produktpalette mit den Marken Styropor und Neopor auf PolyFR umstellen.