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IK: Unbefüllte Verpackungen nicht lizenzieren
Seit Wochen erhalten Packmittellieferanten ungebetene Post von ihren Kunden. Inhalt: Ein Informationsschreiben zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung und die Aufforderung, alle gelieferten Verpackungen zu lizenzieren, ohne dass dabei der tatsächliche Inhalt der Verordnung näher erläutert wird. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. (IK) stellt hierzu fest, dass diese Aufforderungen nicht den Vorgaben der Verpackungsverordnung entsprechen. Gemäß der Novelle der Verpackungsverordnung ist das Unternehmen, das die mit Ware befüllte Verpackung erstmals in Verkehr bringt, zur Lizenzierung einer Verkaufsverpackung verpflichtet. Dies ist in der Regel nicht der Verpackungslieferant, sondern der Abfüller beziehungsweise Abpacker. Aus Sicht der IK laufen Verpackungslieferanten, die auf Drängen ihrer Kunden unbefüllte Verpackungen lizenzieren, sogar Gefahr, hierfür rechtlich belangt zu werden.